Nach Auskunft der „Frankfurter Rundschau“ wollen immer mehr Betriebe die Gebühren für die Nutzung der Stromnetze einsparen und geben deshalb einen Antrag auf Gebührenbefreiung ab. Allein bis Anfang Dezember sind so schon 159 gezählt worden, wie das Bundeswirtschaftsministerium ermittelte. Bislang hieß es von Seiten der Industrieverbände noch, die Zahlen würden weit unter dem Wert zurückbleiben.
Von höchstens 20 Unternehmen aus der Metall- und Stahlbranche, sowie der Chemiebranche war da gar die Rede. Doch dem ist offenbar nicht so. Bundestagsabgeordnete Ingrid Nestle mag das kaum glauben und geht von einem Manipulationsversuch bei den Zahlen aus. Das Problem: Je mehr die Unternehmen einsparen können, desto mehr muss an anderer Stelle geholt werden, um die Gebühren wieder rein zu bekommen. Dabei trifft es zuerst die privaten Haushalte und die müssen schon jetzt für ihre Nebenkosten, zu denen auch der Strom steht, tief in die gebeutelten Taschen greifen. Was des Großverbrauchers Freud ist des kleinen Mannes Leid, wie es ausschaut. Da ist es durchaus verständlich, dass die Verbraucherschützer Sturm laufen gegen diese neuartige Stromnetzentgeltverordnung. Die Industrieverbände schließen sich dieser Kritik an und fordern andere Lösungswege für dieses Dilemma.
Speziell die kleinen und mittelständischen Betriebe, die jahrelang bemüht waren, ihren Stromverbrauch zu reduzieren, ein sprichwörtlicher Schlag in die Magengrube. Die Verabschiedung der neuen Stromnetzentgeltverordnung geht auf einen Beschluss der schwarz-gelben Regierungskoalition zurück, die dieses Passus im Rahmen des Ausstiegs aus der Atomenergie beschlossen hatte. So sollten die großen Betriebe ihre Wettbewerbsfähigkeit erhalten und mit Unternehmen im Ausland weiter konkurrieren können.
Doch alle guten Gedanken haben auch immer ihre Kehrseite und die macht es den kleinen Unternehmen nun doppelt schwer, am Markt weiter bestehen zu können. Die gelten nämlich nicht als Großabnehmer und müssen deshalb die Gebühren ebenso zahlen, wie die privaten Kunden. Nur Betriebe mit einem Jahresverbrauch von mindestens 7000 Stunden an Strom beziehen, also rund zehn Millionen Kilowattstunden, die dürfen sich das Nutzungsentgelt sparen. Die die Verordnung auch rückwirkend gilt, können sie sogar das Geld für das letzte Jahr zurückfordern.