Zahlreiche Betriebe wollen von Stromnetzgebühr befreit werden

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Nach Aus­kunft der „Frank­fur­ter Rund­schau“ wol­len immer mehr Betrie­be die Gebüh­ren für die Nut­zung der Strom­net­ze ein­spa­ren und geben des­halb einen Antrag auf Gebüh­ren­be­frei­ung ab. Allein bis Anfang Dezem­ber sind so schon 159 gezählt wor­den, wie das Bun­des­wirt­schafts­mi­nis­te­ri­um ermit­tel­te. Bis­lang hieß es von Sei­ten der Indus­trie­ver­bän­de noch, die Zah­len wür­den weit unter dem Wert zurückbleiben.

Von höchs­tens 20 Unter­neh­men aus der Metall- und Stahl­bran­che, sowie der Che­mie­bran­che war da gar die Rede. Doch dem ist offen­bar nicht so. Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te Ingrid Nest­le mag das kaum glau­ben und geht von einem Mani­pu­la­ti­ons­ver­such bei den Zah­len aus. Das Pro­blem: Je mehr die Unter­neh­men ein­spa­ren kön­nen, des­to mehr muss an ande­rer Stel­le geholt wer­den, um die Gebüh­ren wie­der rein zu bekom­men. Dabei trifft es zuerst die pri­va­ten Haus­hal­te und die müs­sen schon jetzt für ihre Neben­kos­ten, zu denen auch der Strom steht, tief in die gebeu­tel­ten Taschen grei­fen. Was des Groß­ver­brau­chers Freud ist des klei­nen Man­nes Leid, wie es aus­schaut. Da ist es durch­aus ver­ständ­lich, dass die Ver­brau­cher­schüt­zer Sturm lau­fen gegen die­se neu­ar­ti­ge Strom­netz­ent­gelt­ver­ord­nung. Die Indus­trie­ver­bän­de schlie­ßen sich die­ser Kri­tik an und for­dern ande­re Lösungs­we­ge für die­ses Dilemma.

Spe­zi­ell die klei­nen und mit­tel­stän­di­schen Betrie­be, die jah­re­lang bemüht waren, ihren Strom­ver­brauch zu redu­zie­ren, ein sprich­wört­li­cher Schlag in die Magen­gru­be. Die Ver­ab­schie­dung der neu­en Strom­netz­ent­gelt­ver­ord­nung geht auf einen Beschluss der schwarz-gel­ben Regie­rungs­ko­ali­ti­on zurück, die die­ses Pas­sus im Rah­men des Aus­stiegs aus der Atom­ener­gie beschlos­sen hat­te. So soll­ten die gro­ßen Betrie­be ihre Wett­be­werbs­fä­hig­keit erhal­ten und mit Unter­neh­men im Aus­land wei­ter kon­kur­rie­ren können.

Doch alle guten Gedan­ken haben auch immer ihre Kehr­sei­te und die macht es den klei­nen Unter­neh­men nun dop­pelt schwer, am Markt wei­ter bestehen zu kön­nen. Die gel­ten näm­lich nicht als Groß­ab­neh­mer und müs­sen des­halb die Gebüh­ren eben­so zah­len, wie die pri­va­ten Kun­den. Nur Betrie­be mit einem Jah­res­ver­brauch von min­des­tens 7000 Stun­den an Strom bezie­hen, also rund zehn Mil­lio­nen Kilo­watt­stun­den, die dür­fen sich das Nut­zungs­ent­gelt spa­ren. Die die Ver­ord­nung auch rück­wir­kend gilt, kön­nen sie sogar das Geld für das letz­te Jahr zurückfordern.

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