TÜV Süd

Beim TÜV Süd ist es genau wie beim TÜV Nord erlaubt, dass die Hälf­te des Stroms aus Kraft-Wär­me-Kopp­lungs­an­la­gen kom­men darf. Aller­dings gibt es dar­über unter­schied­li­che Auf­schlüs­se­lun­gen und zwar im Kata­log genau vier an der Zahl. Allen gemein ist die Tat­sa­che, dass alle Preis­auf­schlä­ge für den Öko­strom kom­plett in den Aus­bau der Anla­gen zur Gewin­nung der Öko­en­er­gie auf­ge­wen­det wer­den müssen.

EE01: Hier muss der gesam­te Strom zu 100 Pro­zent aus erneu­er­ba­ren Ener­gien gewon­nen wer­den und min­des­tens 25 Pro­zent von die­ser Gewin­nung muss aus den neu­en Kraft­wer­ken erfolgen.

EE02: Hier wird der Öko­strom zu 100 Pro­zent aus Was­ser­kraft gewon­nen. Zum Nach­weis dient die fest­ge­schrie­be­ne Zeit­gleich­heit zwi­schen dem Ver­brauch und der Erzeu­gung und zwar im Viertelstunden-Raster.

UE01: Hier muss der Strom zur Hälf­te aus erneu­er­ba­ren Ener­gie­quel­len gewon­nen wer­den, der Rest darf wei­ter aus den Kraft-Wär­me-Kopp­lungs­an­la­gen bezo­gen wer­den. Die Zeit zwi­schen der Erzeu­gung und dem Ver­brauch wird im Ras­ter von jeweils 15 Minu­ten zeit­lich abge­gli­chen. 25 Pro­zent des Stroms aus erneu­er­ba­ren Ener­gien muss aus den neu­en Kraft­wer­ken kommen.

UE02: Hier ist es nur wich­tig, dass die Hälf­te de Stroms aus erneu­er­ba­ren Ener­gien kommt und die ande­re Hälf­te durch­aus aus Kraft-Wär­me-Kopp­lungs­an­la­gen stam­men darf.

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