Beim TÜV Süd ist es genau wie beim TÜV Nord erlaubt, dass die Hälfte des Stroms aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen kommen darf. Allerdings gibt es darüber unterschiedliche Aufschlüsselungen und zwar im Katalog genau vier an der Zahl. Allen gemein ist die Tatsache, dass alle Preisaufschläge für den Ökostrom komplett in den Ausbau der Anlagen zur Gewinnung der Ökoenergie aufgewendet werden müssen.
EE01: Hier muss der gesamte Strom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien gewonnen werden und mindestens 25 Prozent von dieser Gewinnung muss aus den neuen Kraftwerken erfolgen.
EE02: Hier wird der Ökostrom zu 100 Prozent aus Wasserkraft gewonnen. Zum Nachweis dient die festgeschriebene Zeitgleichheit zwischen dem Verbrauch und der Erzeugung und zwar im Viertelstunden-Raster.
UE01: Hier muss der Strom zur Hälfte aus erneuerbaren Energiequellen gewonnen werden, der Rest darf weiter aus den Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen bezogen werden. Die Zeit zwischen der Erzeugung und dem Verbrauch wird im Raster von jeweils 15 Minuten zeitlich abgeglichen. 25 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Energien muss aus den neuen Kraftwerken kommen.
UE02: Hier ist es nur wichtig, dass die Hälfte de Stroms aus erneuerbaren Energien kommt und die andere Hälfte durchaus aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen stammen darf.