Ökostromverbrauch hat sich in den letzten Jahren vervierfacht

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Wie die Bun­des­re­gie­rung jüngst mit­teil­te, hat sich der Ver­brauch von Öko­strom in den ver­gan­ge­nen drei Jah­ren nahe­zu ver­vier­facht. So wur­den 2007 zum Bei­spiel rund 6,8 Ter­ra­watt­stun­den Strom an die Ver­brau­cher aus­ge­lie­fert, drei Jah­re spä­ter waren das schon 27,3 Ter­ra­watt­stun­den an Strom. Das macht einen Schnitt von 3,7 Mil­lio­nen ein­zel­nen Haus­hal­ten, die sich den Öko­strom bestell­ten. Die­se Zah­len wur­den jetzt bekannt, weil das Bünd­nis 90/ Die Grü­nen zum aktu­el­len The­ma Ver­brau­cher­schutz dies­be­züg­lich eine Anfra­ge zum The­ma Öko­strom-Ange­bo­te mach­te. Dazu ver­mel­det die Bun­des­re­gie­rung auch, dass gleich­zei­tig mit der Stei­ge­rung des Öko­strom­ver­brauchs auch eine Erhö­hung der Anbie­ter­zah­len ein­her gin­gen. Es gab also 2012 schon deut­lich mehr Anbie­ter auf dem Deut­schen Markt, als noch 2007. Die Stif­tung Waren­test zähl­te ins­ge­samt 730 Anbie­ter für Öko­strom, die zur För­de­rung der grü­nen Ener­gie in ers­ter Linie Was­ser­kraft- und Wind­kraft­wer­ke nutz­ten, aber auch Solar­kraft käme ver­ein­zelt zum Zuge.

Gewon­nen wer­de die Ener­gie aller­dings nicht allein aus Deutsch­land, son­dern auch aus Öster­reich, der Schweiz und Skan­di­na­vi­en. Das Pro­blem dabei ist wei­ter­hin, dass die Bezeich­nung „Öko­strom“ rein recht­lich gese­hen nicht geschützt ist, es gibt also flie­ßen­de Gren­zen zwi­schen dem, was Öko­strom heißt und dem, wo auch wirk­lich Öko­strom und zwar rei­ner Öko­strom drin ist. Das stellt natür­lich vor allem die Ver­brau­cher vor das Pro­blem, manch­mal gar nicht genau durch­schau­en zu kön­nen, ob sie einen wirk­lich zu 100 Pro­zent wirk­sa­men Öko­ta­rif bezie­hen oder ob es sich um einen soge­nann­ten Misch­ta­rif han­delt, wo auch noch Strom aus ande­ren Quel­len mit ein­ge­speist wird. Noch sol­len die Strom­pro­duk­te „von den Markt­teil­neh­mern selbst gere­gelt wer­den“, wie es in einem ent­spre­chen­den Regie­rungs­schrei­ben heißt. Ers­te Ände­run­gen der Geset­ze und die Ein­füh­rung des Ener­gie­wirt­schafts­ge­setz­tes (kurz EnWg) haben dazu bei­getra­gen, dass die­se Rege­lung inzwi­schen zumin­dest stel­len­wei­se ver­schärft wor­den ist und es bald ein­heit­li­che Kenn­zeich­nungs­pflich­ten geben soll.

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