E.ON hat Verfassungsbeschwerde eingereicht

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Lan­ge wur­de es ange­kün­digt, nun hat E.ON sein Vor­ha­ben in die Tat umge­setzt und Ver­fas­sungs­be­schwer­de ein­ge­reicht. Es geht um unfai­ren Wett­be­werb, um Preis­ge­stal­tung und um Unge­rech­tig­keit. Es geht um den Gas­preis und dar­um, dass E.ON sich dahin­ge­hend benach­tei­ligt fühlt., denn Gas wird über­wie­gend von der Fir­ma Gaz­prom aus Russ­land impor­tiert und das kos­tet den deut­schen Kon­zern Geld. Zu viel Geld?

Gaz­prom hat seit Jah­ren fes­te Ver­trä­ge mit sei­nen Abneh­mern und danach rich­tet sich die Höhe des Gas­prei­ses nach der Höhe des Ölprei­ses. Schon seit Jah­ren gilt die­se Preis­ge­stal­tung als unsin­nig und des­halb sagen sich vie­le Unter­neh­men von sol­chen Plä­nen los und rich­ten sich nach den frei­en Prei­sen auf dem Gas­markt. Das Resul­tat sind güns­ti­ge­re Prei­se für die Kun­den und ein bes­ser Stand am inter­na­tio­na­len Wettbewerb.

Da kann E.ON nicht mit­hal­ten, denn wür­de es sei­ne Prei­se auf das güns­ti­ge Niveau absen­ken, um somit kei­ne Kun­den zu ver­lie­ren, dann wäre der finan­zi­el­le Ver­lust zu groß. Die Import­kos­ten müss­ten gesenkt wer­den, damit das Unter­fan­gen klappt. Aber Russ­land spielt nicht mit. Nun will E.ON kla­gen und hofft, aus dem Ver­trag mit Gaz­prom wegen unfai­ren Wett­be­werbs­be­din­gun­gen aus­tre­ten zu kön­nen. E.ON will finan­zi­el­le Ver­lus­te in Mil­li­ar­den­hö­he verhindern.

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