Neues Gesetz zum Ausbau von Windparks gefordert

Inves­tie­ren Unter­neh­men Mil­li­ar­den in den Bau neu­er Wind­parks, so tra­gen auch sie allein das Risi­ko. Das hemmt natür­lich vie­le Bau­vor­ha­ben und kann im schlimms­ten Fall die Ener­gie­un­ter­neh­men vor den finan­zi­el­len Ruin stel­len, falls sich die Wind­parks am Ende nicht ren­tie­ren oder es uner­war­te­te Pro­ble­me beim Bau geben sollte.

Nun soll das neue Gesetz dafür sor­gen, dass das Haf­tungs­ri­si­ko begrenzt bleibt und eine Zusi­che­rung für die Netz­an­bin­dung der neu­en Wind­parks geschaf­fen wer­den kann. Nach­teil die­ser Plä­ne ist, dass der Bun­des­wirt­schafts­mi­nis­ter selbst nicht aus­schlie­ßen kann, dass so die Ver­brau­cher noch ein­mal tie­fer Tasche fas­sen wer­den, umso das nöti­ge Geld für die­ses Vor­ha­ben zu beschaf­fen. Schon jetzt ist die Kri­tik, denn wäh­rend Ver­brau­cher auf ihrer Strom­rech­nung ordent­lich zur Kas­se gebo­ten wer­den und das Geld aus der EEG Umla­ge trotz­dem nicht reicht, sind die grö­ße­ren Unter­neh­men fein raus und müs­sen nichts bei­steu­ern. Daher bleibt frag­lich, ob das neue Gesetz zur Beschleu­ni­gung des Aus­baus der Wind­parks so wirk­lich umge­setzt wird.

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