Energiekonzerne bekommen Atomsteuer wieder

 

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Die bei­den gro­ße Ener­gie­kon­zer­ne E.ON und der RWE bekom­men nun vor­läu­fig ihre gezahl­ten Atom­steu­ern zurück­er­stat­tet. Dabei han­delt es sich um eine Sum­me von rund 170 Mil­lio­nen Euro. Das teil­te das Han­dels­blatt bereits am Diens­tag mit. 

Bei­de Kon­zer­ne hat­ten vor dem Finanz­ge­richt die Rück­zah­lung der Steu­er erstrit­ten, weil sie den Wett­be­werb schwä­chen wür­de und des­halb unge­recht­fer­tigt sei. Auch eini­ge Rich­ter hat­ten ihre Zwei­fel an der Recht­mä­ßig­keit der Steu­er ange­mel­det und jetzt schei­nen die Ener­gie­kon­zer­ne tat­säch­lich Recht zu bekom­men. Aktu­ell bekommt der RWE die Zah­lung für das Werk in Gund­mem­min­gen in einer Höhe von 74 Mil­lio­nen Euro zurück. E.ON bekommt 96 Mil­lio­nen Euro zurück an Steu­er­aus­ga­ben für das Werk in Grafenrheinfeld.

Die Atom­steu­er war von der Bun­des­re­gie­rung ver­hängt wor­den und soll­te für alle Ener­gie­kon­zer­ne eine zusätz­li­che Abga­be für die Nut­zung der Brenn­ele­men­te in den Atom­kraft­wer­ken sein. Spa­nisch kam es da vie­len Beob­ach­tern vor, dass die­se neue Steu­er aus­ge­rech­net nach dem Beschluss über eine Ver­län­ge­rung der Lauf­zeit für die Atom­kraft­wer­ke ver­hängt wur­de. Als Ver­brauchs­steu­er gedacht kamen schnell ers­te Zwei­fel, dass die Bun­des­re­gie­rung mit sei­nen For­de­run­gen zu weit geht und eine sol­che Steu­er unrecht­mä­ßig ist. Noch steht der höchst­rich­ter­li­che Spruch in die­ser Sache aus.

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