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Wie der staatliche Gerichtshof in Stuttgart jetzt feststellt, durfte die ehemalige Landesregierung unter Führung des Ministerpräsidenten Mappus von der CDU den EnBW Energiekonzern zur damaligen Zeit nicht kaufen.
Der Deal fand bereits im vergangenen Jahr statt, als Ministerpräsident der CDU Stefan Mappus stellvertretend für das Land Baden-Württemberg große Anteile am Energiekonzern EnBW kaufte. So gehörten 45 Prozent der Aktienanteile dem Land und das ohne Wissen des Landesparlaments. Schon damals hagelte es Kritik an diesem Alleingang von Seiten der SPD und der Grünen. Es folgte eine Klage der Landesfraktion gegen das Vorgehen und dieser wurde nun stattgegeben. Ergebnis: Die damalige Landesregierung durfte die Anteile am Stromanbieter nicht allein und ohne Zustimmung des Parlaments kaufen.
Insgesamt fast 4,7 Milliarde Euro teuer war der Deal, nicht eingerechnet die zusätzlichen Kosten zur Erfüllung aktienrechtliche Vorschriften. Genehmigt hat die Gelder der damalige Finanzminister Stächele von der CDU. Dieser ist zwischenzeitlich Landtagspräsident und wurde ebenfalls schuldig gesprochen, durch sein Verhalten eindeutig das Haushaltsrecht verletzt zu haben und somit auch gegen die Verfassung verstoßen zu haben. Das soll nun Konsequenzen nach sich ziehen, allerdings nur für die Beteiligten Politiker. Der Kauf kann nicht rückgängig gemacht werden und so verbleiben die gekauften Aktienanteile von EnBW in jedem Fall beim Land.