Neues Ökostromgesetz ist verfassungswidrig

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Kaum scheint das neue „zen­tra­le Gesetz zur Umset­zung der öko­lo­gi­schen Ener­gie­wen­de“ für ganz Deutsch­land ver­ab­schie­det, da mel­den sich ers­te Gegen­stim­men und erör­tern das Gesetz als ein­deu­tig gegen die Ver­fas­sung. Das belegt jetzt zumin­dest ein Gut­ach­ten, wel­ches von der Rechts­fa­kul­tät an der Uni­ver­si­tät in Regens­burg in Auf­trag gege­ben wur­de. Auf­trag­ge­ber dabei war der Gesamt­ver­band Tex­til und Mode.

Laut „Die Welt“ (in der Aus­ga­be von Mon­tag) hat Ger­rit Mann­sen, ein Staats­recht­ler, fest­ge­stellt, dass die Umwäl­zung der Kos­ten gemäß des Geset­zes für die Erneu­er­ba­ren Ener­gien (kurz EEG) nicht rech­tens ist. Dem­nach sei die Son­der­ab­ga­be die in dem Gesetz von 2010 auf­ge­führt wird nichts ande­res als der frü­he­re „Koh­le­pfen­nig“. Auch der wur­de 1994 ver­bo­ten und zwar vom Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt. Die­ses Gut­ach­ten zur schwan­ken­den Rechts­grund­la­ge der EEG-Novel­lie­rung ist in die­ser Form bis­lang ein­zig­ar­tig und es bleibt abzu­war­ten, ob das tat­säch­lich dazu bei­trägt, das Gesetz noch ein­mal zu über­ar­bei­ten und an den ent­spre­chen­den Punk­ten abzu­än­dern. Da sich die Ände­rung eines Gesetz­tes in der Regel eine län­ge­re Zeit hin­zie­hen kann, ändert das Gut­ach­ten vor­erst nichts an den Kos­ten, die aktu­ell durch die Son­der­ab­ga­ben gezahlt wer­den müssen.

 

 

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