Zulagenkürzungen ohne Einverständnis des Bundestages

Bis­lang steht im Gesetz für Erneu­er­ba­re Ener­gien, dass nur bei­de Gre­mi­en gemein­sam einen Beschluss her­bei­füh­ren kön­nen. Das soll sich nun drin­gend ändern. Das Par­la­ment ist alles ande­re als begeis­tert über die­se Plä­ne und äußerst sich nach wie vor offen sei­nen Unmut. Zusätz­lich eckt die Bun­des­re­gie­rung auch mit dem Beschluss an, künf­tig die För­de­run­gen für die Solar­ener­gie dras­tisch zu kürzen.

Ob der Pro­test etwas bringt und die Ände­rungs­wün­sche nicht als Aus­nah­me­re­ge­lun­gen im Gesetzt fest­ge­schrie­ben wer­den, bleibt wei­ter frag­lich. Am Mitt­woch gab es eine ers­te Kabi­netts­sit­zung, in der die Neu­fas­sung des Geset­zes beschlos­sen wur­de. Somit hat ab jetzt auch die Regie­rung allein die Mög­lich­keit, die Höhe für die Solar­för­de­rung fest­zu­le­gen. Aller­dings nur dann, wenn mehr als 3500 Mega­watt an Solara­ner­gie pro Jahr zuge­baut wer­den. Ähn­li­che Rege­lun­gen sind nun auch für die Bio­mas­se, Wind- und Was­ser­kraft zu erwar­ten. All das wird aller­dings wei­ter als Aus­nah­me­si­tua­ti­on gewer­tet und soll kei­ne Regel wer­den. Trotz­dem füh­len sich die Abge­ord­ne­ten des Bun­des­ta­ges natür­lich in ihrer Auf­ga­be ent­mach­tet und da sind die letz­ten Gesprä­che sicher­lich auch noch nicht geführt.

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