Bislang steht im Gesetz für Erneuerbare Energien, dass nur beide Gremien gemeinsam einen Beschluss herbeiführen können. Das soll sich nun dringend ändern. Das Parlament ist alles andere als begeistert über diese Pläne und äußerst sich nach wie vor offen seinen Unmut. Zusätzlich eckt die Bundesregierung auch mit dem Beschluss an, künftig die Förderungen für die Solarenergie drastisch zu kürzen.
Ob der Protest etwas bringt und die Änderungswünsche nicht als Ausnahmeregelungen im Gesetzt festgeschrieben werden, bleibt weiter fraglich. Am Mittwoch gab es eine erste Kabinettssitzung, in der die Neufassung des Gesetzes beschlossen wurde. Somit hat ab jetzt auch die Regierung allein die Möglichkeit, die Höhe für die Solarförderung festzulegen. Allerdings nur dann, wenn mehr als 3500 Megawatt an Solaranergie pro Jahr zugebaut werden. Ähnliche Regelungen sind nun auch für die Biomasse, Wind- und Wasserkraft zu erwarten. All das wird allerdings weiter als Ausnahmesituation gewertet und soll keine Regel werden. Trotzdem fühlen sich die Abgeordneten des Bundestages natürlich in ihrer Aufgabe entmachtet und da sind die letzten Gespräche sicherlich auch noch nicht geführt.