Gericht entscheidet: Atomsteuer ist nicht verfassungswidrig

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Kurz nach­dem bekannt wur­de, dass Ener­gie­kon­zer­ne auch zukünf­tig Steu­ern für die Brenn­ele­men­te in denen von ihnen betrie­be­nen Atom­kraft­wer­ken zu ent­rich­ten hät­ten, hat­ten sie dage­gen eine Kla­ge­schrift ein­ge­reicht. Ihrer Mei­nung nach wür­den sie dadurch beim inter­na­tio­na­len Wett­be­werb stark benach­tei­ligt wer­den und des­halb sei die Abga­be die­ser Steu­er ver­fas­sungs­wid­rig. Das sah das Finanz­ge­richt in Stutt­gart nun aber anders und ent­schied, die Abga­be der Brenn­ele­ment­steu­er ver­stößt nicht gegen die Ver­fas­sung und des­halb wird der Antrag des Ener­gie­kon­zerns EnBW auf Befrei­ung von der Steu­er abgelehnt.

Zuvor hat­ten die Finanz­ge­rich­te in Ber­lin und Ham­burg ein­zel­nen Kon­zer­nen (dar­un­ter auch dem RWE) in ers­ter Instanz Recht gege­ben und damit die Zwei­fel an der Recht­mä­ßig­keit die­ser Steu­er bestä­tigt. Infol­ge­des­sen wur­de den Kon­zer­nen die zuvor ent­rich­te­ten Steu­ern vom Staat wie­der zurück erstat­tet. Die­se Ent­schei­dung aus Stutt­gart wird noch nicht die Letz­te gewe­sen sein, denn die Kon­zer­ne wer­den nun prü­fen, eine wei­te­re Kla­ge­schrift vor dem Bun­des­fi­nanz­hof ein­zu­rei­chen. Für sie geht es um viel, denn schon jetzt schrei­ben gro­ße Kon­zer­ne wie E.ON rote Zah­len und müs­sen in Fol­ge der Ener­gie­wen­de Mit­ar­bei­ter ent­las­sen. Für den Staat geht es eben­falls um viel Geld, denn er könn­te durch die Brenn­ele­ment­steu­er rund 1,3 Mil­li­ar­den Euro pro Jahr zusätz­lich einnehmen.

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