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Kurz nachdem bekannt wurde, dass Energiekonzerne auch zukünftig Steuern für die Brennelemente in denen von ihnen betriebenen Atomkraftwerken zu entrichten hätten, hatten sie dagegen eine Klageschrift eingereicht. Ihrer Meinung nach würden sie dadurch beim internationalen Wettbewerb stark benachteiligt werden und deshalb sei die Abgabe dieser Steuer verfassungswidrig. Das sah das Finanzgericht in Stuttgart nun aber anders und entschied, die Abgabe der Brennelementsteuer verstößt nicht gegen die Verfassung und deshalb wird der Antrag des Energiekonzerns EnBW auf Befreiung von der Steuer abgelehnt.
Zuvor hatten die Finanzgerichte in Berlin und Hamburg einzelnen Konzernen (darunter auch dem RWE) in erster Instanz Recht gegeben und damit die Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieser Steuer bestätigt. Infolgedessen wurde den Konzernen die zuvor entrichteten Steuern vom Staat wieder zurück erstattet. Diese Entscheidung aus Stuttgart wird noch nicht die Letzte gewesen sein, denn die Konzerne werden nun prüfen, eine weitere Klageschrift vor dem Bundesfinanzhof einzureichen. Für sie geht es um viel, denn schon jetzt schreiben große Konzerne wie E.ON rote Zahlen und müssen in Folge der Energiewende Mitarbeiter entlassen. Für den Staat geht es ebenfalls um viel Geld, denn er könnte durch die Brennelementsteuer rund 1,3 Milliarden Euro pro Jahr zusätzlich einnehmen.