Kürzlich machte ein Werbeplakat die Runde, auf dem eine Windkraftanlage und eine Atomkraftwerk zu sehen waren und beide Stromquellen gleichgestellt wurden. Laut dem Landesgericht in Berlin ist diese Gegenüberstellung nicht rechtens, denn es muss in der Werbung klar erkennbar sein, dass grüne Energie eben nicht Atomenergie bedeutet und man sich unbedingt davon distanzieren will. Mit dem Urteil gegen diese Plakatwerbung bestätigt das Landgericht einen Eilantrag gegen eine ähnliche Werbung eines Herstellers für Windräder. So sollen die Verbraucher geschützt werden und Irritationen vermieden werden. Der Atomindustrie passt dieses Urteil natürlich wie erwartet nicht und die Berufung ist bereits eingelegt.
Dabei wollte der Windkraftanlagenhersteller Enercon doch eigentlich gar nicht für den Atomstrom werben, sondern lediglich darauf hinweisen, dass eine Mischung aus beiden Energiequellen für einen günstigen Strom sorgen kann. Eine Täuschung und ein Plus für den Atomstrom habe man damit nicht bewusst impliziert. Noch ist das Urteil in diesem Fall nicht rechtskräftig, denn noch steht die Berufung an. Allerdings bleibt fraglich, ob diese auch wirklich zum Erfolg führen wird oder ob das Unternehmen seine nächste Werbestrategie besser stärker überdenken sollte. Vielleicht ist diese Art der negativen Schlagzeilen aber auch fast medienwirksamer, als eigentlich beabsichtigt war?