Urteil gefällt: Atomstrom ist kein Ökostrom!

Kürz­lich mach­te ein Wer­be­pla­kat die Run­de, auf dem eine Wind­kraft­an­la­ge und eine Atom­kraft­werk zu sehen waren und bei­de Strom­quel­len gleich­ge­stellt wur­den. Laut dem Lan­des­ge­richt in Ber­lin ist die­se Gegen­über­stel­lung nicht rech­tens, denn es muss in der Wer­bung klar erkenn­bar sein, dass grü­ne Ener­gie eben nicht Atom­ener­gie bedeu­tet und man sich unbe­dingt davon distan­zie­ren will. Mit dem Urteil gegen die­se Pla­kat­wer­bung bestä­tigt das Land­ge­richt einen Eil­an­trag gegen eine ähn­li­che Wer­bung eines Her­stel­lers für Wind­rä­der. So sol­len die Ver­brau­cher geschützt wer­den und Irri­ta­tio­nen ver­mie­den wer­den. Der Atom­in­dus­trie passt die­ses Urteil natür­lich wie erwar­tet nicht und die Beru­fung ist bereits eingelegt.

Dabei woll­te der Wind­kraft­an­la­gen­her­stel­ler Ener­con doch eigent­lich gar nicht für den Atom­strom wer­ben, son­dern ledig­lich dar­auf hin­wei­sen, dass eine Mischung aus bei­den Ener­gie­quel­len für einen güns­ti­gen Strom sor­gen kann. Eine Täu­schung und ein Plus für den Atom­strom habe man damit nicht bewusst impli­ziert. Noch ist das Urteil in die­sem Fall nicht rechts­kräf­tig, denn noch steht die Beru­fung an. Aller­dings bleibt frag­lich, ob die­se auch wirk­lich zum Erfolg füh­ren wird oder ob das Unter­neh­men sei­ne nächs­te Wer­be­stra­te­gie bes­ser stär­ker über­den­ken soll­te. Viel­leicht ist die­se Art der nega­ti­ven Schlag­zei­len aber auch fast medi­en­wirk­sa­mer, als eigent­lich beab­sich­tigt war?

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